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AGB
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AGB Seminare
AGB Seminare
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für EARTH OASIS GmbH, im folgenden EO genannt. Sie werden Vertragsbestandteil unabhängig vom Weg der Bestellung (persönlich, postalisch, per Telefon oder online).
1.1 EO behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei diese Änderungen in Kraft treten, sobald sie im Internet veröffentlicht worden sind. Bei Online-Bestellungen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Bestellvertrag einbezogen, wenn der Kunde die Checkbox anklickt „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“.
1.2 Die AGB geltend sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), sofern einzelne Vorschriften nur für Unternehmer Anwendung finden, ist dies an entsprechender Stelle vermerkt.
1.3 EO erkennt entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, EO hat solchen anderen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde EO mit der Verschaffung (Zustellung) oder Bereithaltung (Abholung) von Tickets für die jeweils ausgewählte Veranstaltung.
1.5 Der Vertrag zwischen EO und dem Kunden kommt bei Online-Bestellungen wie folgt zustande:
Der verbindliche Vertrag zwischen EO und dem Kunden kommt mit dem Akzeptieren der AGB und dem Drücken auf den Button “WEITER” sowie “Einkauf abschließen” zustande, egal für welche Zahlungsweise der Kunde sich entscheidet. Dies gilt selbstverständlich auch für eine telefonische Bestellung.2. Preise/Zustellgebühren
2.1 Der im Internet oder telefonisch bekannt gegebene oder ausgehängte Preis ist jeweils für den gewählten Bestellvorgang verbindlich. Auf eventuell fehlerhaft bekannt gegebene Preise wird vor der Bestellung hingewiesen.
2.2 Pro Bestellvorgang kann zusätzlich zu dem genannten Preis eine Zustellgebühr und/oder Servicegebühr und/oder Hinterlegungsgebühr und/oder Vorverkaufsgebühr anfallen. Diese jeweiligen Zusatzgebühren werden bei dem jeweiligen Bestellvorgang bekannt gemacht.
2.3 Alle Preise enthalten die fälligen Mehrwertsteuern.
2.4 Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Gewährung von Ermäßigungen ist von dem ordnungsgemäßen Nachweis (Personalausweis mit Altersnachweis) zu gewähren. Der Nachweis muss bei der Einlasskontrolle erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss beim Einlass die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, um zutrittsberechtigt zu sein.
3. Zahlung
3.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils angegebenen Wege. Soweit sich daraus zusätzliche Gebühren ergeben, die von EO erhoben werden, sind diese gesondert ausgewiesen. Sämtliche Preise und Gebühren sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.
3.2 Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat EO Anspruch auf sofortige Rücksendung der bestellten Tickets. Der Vertragspartner hat EO jedweden Schaden bzw. jedwede Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,– pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch EO. Im Falle der Rückbelastung ist EO berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Vertragspartner verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche von EO gegen den Vertragspartner werden dadurch nicht berührt.
4. Rücktritt/Storno/Umbuchungen
4.1 Möchte der Vertragspartner an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich gegenüber EO zu erklären.
4.2 Bei Rücktritt/Storno bis zu 30 Tage vor Seminarbeginn wird die Gebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erstattet.
4.3 Bei Rücktritt/Storno bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50% des Seminarpreises.
4.4 Ab 13 Tage vor Seminarbeginn beträgt die Stornogebühr 100% des Seminarpreises. Ein Stornorecht des Vertragspartners wird nur aus wichtigem Grund gewährt.
4.5 Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Aufwand zu beweisen.
4.6 Der Vertragspartner hat das Recht eine Ersatzperson zu stellen gegen eine Gebühr von 25 Euro.
4.7 Jede Umbuchung eines Termines muss schriftlich erfolgen und es wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro fällig.
4.8 EO empfiehlt ausdrücklich eine Seminarversicherung abzuschließen. Informationen zur Seminarversicherung finden Sie hier: Seminar Versicherung.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung von Tickets ist abhängig von der jeweils gewählten Zahlungsart und dem gewählten Zustellweg. Die Zustellung der Tickets wird mit dem Eingang der Zahlung bei EO eingeleitet. Sollte dem Vertragspartner das Ticket nicht innerhalb von 14 Tagen nach Buchung und Zahlung zugegangen sein, verpflichtet sich der Vertragspartner EO unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, sind in Fällen des Verlusts von bestellten Tickets, die mittels Standardbriefes gesendet wurden, etwaige Ansprüche gegenüber EO ausgeschlossen.
6. Absage der Veranstaltung durch EO
6.1 Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstattet EO die geleisteten Zahlungen zurück. Versendungskosten und sonstige Zusatzgebühren werden nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EO beruht.
6.2 Für den Fall der Terminverlegung ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. EO verpflichtet sich, den Vertragspartner an eine der bei der Buchung genannten Adresse (postalisch, per E-Mail, per Telefon usw.) nach eigenem Ermessen unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden von EO nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung oder die Nichtinformation des Vertragspartners auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
7. Haftung
Allein Sie als Teilnehmer entscheiden, inwieweit Sie sich auf die angebotenen Seminarprozesse einlassen. Die inhaltlichen Arbeiten unserer SeminarleiterInnen sind Vorschläge, denen Sie nur insofern nachkommen sollten, wie sich das mit Ihrer Freiheit und Ihrem Verantwortungsgefühl sich selbst und anderen gegenüber vereinbaren lässt. Sollte ärztliche oder psychiatrische Hilfe gebraucht werden, empfehlen wir dringend, sich an einen Arzt zu wenden! Unsere Seminare sind kein Ersatz für eine klinisch-therapeutische bzw. medizinische Behandlung. Keinesfalls sollten Sie vom Arzt verschriebene Medikamente absetzen! Eine normale körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit ist Voraussetzung für eine Teilnahme. Ihre Teilnahme an EARTH-OASIS-Events erfolgt auf eigenes Risiko. Weder der jeweilige Seminarleiter noch EARTH OASIS als Veranstalter haften für positive oder negative Folgen, die sich direkt oder indirekt aus einer Seminarteilnahme ergeben können. Die Haftung von EO aus vertraglichen, vertragsähnlichen, gesetzlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von EO oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt.
8. Garantie
EO übernimmt keine Garantie für Erfolg der jeweils angebotenen Veranstaltungen/Seminare. 9. Sollte der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB sein oder seinen ständigen Wohnsitz im Ausland haben, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Köln. EO behält sich das Recht vor, auch am Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
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AGB Reisen
AGB Reisen
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma EARTH OASIS GmbH – nachfolgend “EO” abgekürzt – zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher sorgfältig durch.
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, per Fax oder telefonisch vorgenommen werden kann, bieten Sie EO den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller für die Reise maßgeblichen Hinweise und Erläuterungen und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2. Für die Vertragspflichten mit angemeldeter Personen haben Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.1.3. Mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung von EO bei Ihnen kommt der Vertrag zustande. Bei mündlicher Buchungsbestätigung erhalten Sie unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung der Bestätigung.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des EO vor, an welches sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wenn Sie dem EO innerhalb dieser Bindungsfrist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklären, kommt der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
2. Zahlungen
2.1. Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 250,- zu leisten, soweit im Einzelfall keine höhere Anzahlung vereinbart ist.
2.2. Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 8.1 abgesagt werden kann, ist die Restzahlung ohne nochmalige Aufforderung spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt zahlungsfällig.2.3. Soweit EO zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch Ihrerseits auf Aushändigung der Reiseunterlagen, bzw. Inanspruchnahme der vereinbarten Reiseleistungen.
3. Leistungen
3.1. Die Leistungsverpflichtung von EO ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3.2. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von EO nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von EO hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.3.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von Leistungsträgern oder Partnern von EO, die nicht von ihr herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für EO nicht verbindlich.
4. Leistungsänderung
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von EO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. EO ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der EO eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
5. Preisanpassung
EO behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der EO den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann EO vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann EO vom Reisenden verlangen.5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber EO erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für EO verteuert hat.
5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für EO nicht vorhersehbar waren.
5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat EO den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Mitteilung von EO über die Preisänderung dieser gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei EO. Es wird Ihnen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. EO stehen im Falle Ihres Rücktritts die folgenden pauschalen Entschädigungen als Ersatz für Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen zu, bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt sind:Fluganreise
bis 45 Tage vor Reiseantritt (mindestens jedoch EUR 100,-) 20% vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90% am Reisetag und bei Nichtanreise 100% Bus- und Bahnreisen/Eigenanreise
bis 45 Tage vor Reiseantritt (mindestens jedoch EUR 100,-) 20% vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90% am Reisetag und bei Nichtanreise 100% 6.3. Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) vorgenommen, so wird für eine solche Umbuchung, falls diese möglich ist, bis zum 94. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von EUR 50,- für jeden Umbuchungsvorgang fällig. Spätere Umbuchungswünsche sind nur in Form eines Rücktritts vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von EO zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. EO bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an EO zurückerstattet worden sind. Rücktritt und Kündigung durch EO
7.1. Bis 3 Wochen vor Reisebeginn kann EO bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag nach Maßgabe folgender Regelung zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort wird auf die entsprechenden Katalogangaben verwiesen.
b) EO ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn EO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Reisende unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung von EO dieser gegen übergeltend zu machen d) Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatzreise teil, erhält er an EO bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.
7.2. EO kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt EO, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; EO muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen von EO (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von EO wahrzunehmen.
8. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden
8.1. Die sich aus §§ 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit EO dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der von EO beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der örtlichen Reiseleitung oder Agentur wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen unterrichtet.
8.2. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.8.3. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
8.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, EO erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn EO bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von EO oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
8.5. Der Reisende ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber EO geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber EO und nur unter der nachstehenden Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
9. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
9.1. EO informiert über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie EO nicht ausdrücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.
9.2. EO wird den Reisenden vor Vertragsschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften informieren.9.3. Soweit EO ihrer Hinweispflicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich EO ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. EO haftet auch dann, wenn sie im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass EO die Verzögerung zu vertreten hat.
9.4. Soweit aus den genannten Vorschriften dem Reisenden Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn EO seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihr zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des Reisenden im Falle eines schuldhaften Verhaltens von EO bleiben unberührt.
10. Beschränkung der Haftung.
10.1. Die Haftung des EO für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit EO für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Die deliktische Haftung von EO für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.10.3. EO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von EO sind. EO haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von EO ursächlich geworden ist.
11. Verjährung
Ansprüche des Reisenden gegenüber EO, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und EO Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder EO die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und EO anzuwenden sind, nichts anderes ergibt, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Wenn und insoweit Bestimmungen in Mitgliedstaaten der EG für den Reisenden, der Angehöriger dieses Staates ist, günstiger sind, als die entsprechenden deutschen Vorschriften, gelten diese günstigeren Vorschriften.
12.2. Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Bestimmungen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und EO anzuwenden sind, nichts anderes ergibt,12.3. Der Reisende kann EO nur an deren Sitz verklagen
12.4. Findet bei Klagen gegen EO im Ausland bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung
12.5. Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und EO anzuwenden sind, nichts anderes ergibt, gilt bezüglich Klagen von EO gegen den Reisenden:
a) Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend
b) Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EO vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt: Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, 2003, 2004, 2005Reiseveranstalter
EARTH OASIS GmbH Geschäftsführer: Victor Rollhausen Amtsgericht Köln, HRA Nr.:31933 Strasse: Aachener Str. 82-84 PLZ/Ort: 50674 Köln Telefon: 0221- 912 8888 Telefax: 0221- 912 88872 E-Mail: info@earth-oasis.de
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AGB Events
AGB Events
EARTH OASIS GmbH
Aachener Str. 82-84
D-50674 Köln
Tel. +49 (0)221-91288877
Fax +49 (0) 221-91288872
E-Mail: joao-event@earth-oasis.de
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für EARTH OASIS GmbH, im folgenden EO genannt. Sie werden Vertragsbestandteil unabhängig vom Weg der Bestellung (persönlich, postalisch, per Telefon oder online).
1.1 EO behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei diese Änderungen in Kraft treten, sobald sie im Internet veröffentlicht worden sind. Bei Online-Bestellungen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Bestellvertrag einbezogen, wenn der Kunde die Checkbox anklickt „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“.
1.2 Die AGB geltend sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), sofern einzelne Vorschriften nur für Unternehmer Anwendung finden, ist dies an entsprechender Stelle vermerkt.
1.3 EO erkennt entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, EO hat solchen anderen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde EO mit der Verschaffung (Zustellung) oder Bereithaltung (Abholung) von Tickets für die jeweils ausgewählte Veranstaltung.
1.5 Der Vertrag zwischen EO und dem Kunden kommt bei Online-Bestellungen wie folgt zustande:
Der verbindliche Vertrag zwischen EO und dem Kunden kommt mit dem Akzeptieren der AGB und dem Drücken auf den Button “WEITER” sowie “Einkauf abschließen” zustande, egal für welche Zahlungsweise der Kunde sich entscheidet. Dies gilt selbstverständlich auch für eine telefonische Bestellung.2. Preise/Zustellgebühren
2.1 Der im Internet oder telefonisch bekannt gegebene oder ausgehängte Preis ist jeweils für den gewählten Bestellvorgang verbindlich. Auf eventuell fehlerhaft bekannt gegebene Preise wird vor der Bestellung hingewiesen.
2.2 Pro Bestellvorgang kann zusätzlich zu dem genannten Preis eine Zustellgebühr und/oder Servicegebühr und/oder Hinterlegungsgebühr und/oder Vorverkaufsgebühr anfallen. Diese jeweiligen Zusatzgebühren werden bei dem jeweiligen Bestellvorgang bekannt gemacht.2.3 Alle Preise enthalten die fälligen Mehrwertsteuern.
2.4 Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Gewährung von Ermäßigungen ist von dem ordnungsgemäßen Nachweis (Personalausweis mit Altersnachweis) zu gewähren. Der Nachweis muss bei der Einlasskontrolle erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss beim Einlass die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, um zutrittsberechtigt zu sein.
3. Zahlung
3.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils angegebenen Wege. Soweit sich daraus zusätzliche Gebühren ergeben, die von EO erhoben werden, sind diese gesondert ausgewiesen. Sämtliche Preise und Gebühren sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.
3.2 Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat EO Anspruch auf sofortige Rücksendung der bestellten Tickets. Der Vertragspartner hat EO jedweden Schaden bzw. jedwede Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,– pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch EO. Im Falle der Rückbelastung ist EO berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Vertragspartner verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche von EO gegen den Vertragspartner werden dadurch nicht berührt.
4. Rücktritt/Storno/Umbuchungen
4.1 Möchte der Vertragspartner an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich unter Rücksendung des Tickets gegenüber EO zu erklären.
4.2 Bei Rücktritt/Storno bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn von Veranstaltungen wird die Gebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von € 25,– erstattet.
4.3 Bei Rücktritt/Storno bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn von Veranstaltungen wird die Seminargebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 50% des Ticketpreises erstattet.
4.4 Ein weiteres Stornorecht des Vertragspartners wird nur aus wichtigem Grund gewährt. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung.
4.5 Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Aufwand zu beweisen.
4.6 Jede Umbuchung muss schriftlich erfolgen und es wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro fällig.
4.7 EO empfiehlt eine Seminarversicherung abzuschließen. Informationen zur Seminarversicherung finden Sie auf unserer Website www.earth-oasis.de/web.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung von Tickets ist abhängig von der jeweils gewählten Zahlungsart und dem gewählten Zustellweg. Die Zustellung der Tickets wird mit dem Eingang der Zahlung bei EO eingeleitet. Sollte dem Vertragspartner das Ticket nicht innerhalb von 14 Tagen nach Buchung und Zahlung zugegangen sein, verpflichtet sich der Vertragspartner EO unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, sind in Fällen des Verlusts von bestellten Tickets, die mittels Standardbriefes gesendet wurden, etwaige Ansprüche gegenüber EO ausgeschlossen.
6. Absage der Veranstaltung durch EO
6.1 Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstattet EO die geleisteten Zahlungen zurück. Versendungskosten und sonstige Zusatzgebühren werden nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EO beruht.
6.2 Für den Fall der Terminverlegung ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. EO verpflichtet sich, den Vertragspartner an eine der bei der Buchung genannten Adresse (postalisch, per E-Mail, per Telefon usw.) nach eigenem Ermessen unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden von EO nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung oder die Nichtinformation des Vertragspartners auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
7. Haftung
Allein Sie als Teilnehmer entscheiden, inwieweit Sie sich auf die angebotenen Seminarprozesse einlassen. Die inhaltlichen Arbeiten unserer SeminarleiterInnen sind Vorschläge, denen Sie nur insofern nachkommen sollten, wie sich das mit Ihrer Freiheit und Ihrem Verantwortungsgefühl sich selbst und anderen gegenüber vereinbaren lässt. Sollte ärztliche oder psychiatrische Hilfe gebraucht werden, empfehlen wir dringend, sich an einen Arzt zu wenden! Unsere Seminare sind kein Ersatz für eine klinisch-therapeutische bzw. medizinische Behandlung. Keinesfalls sollten Sie vom Arzt verschriebene Medikamente absetzen! Eine normale körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit ist Voraussetzung für eine Teilnahme. Ihre Teilnahme an EARTH-OASIS-Events erfolgt auf eigenes Risiko. Weder der jeweilige Seminarleiter noch EARTH OASIS als Veranstalter haften für positive oder negative Folgen, die sich direkt oder indirekt aus einer Seminarteilnahme ergeben können. Die Haftung von EO aus vertraglichen, vertragsähnlichen, gesetzlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von EO oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt.
8. Garantie
EO übernimmt keine Garantie für Erfolg der jeweils angebotenen Veranstaltungen/Seminare.
9. Gerichtsstand
Sollte der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB sein oder seinen ständigen Wohnsitz im Ausland haben, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Köln. EO behält sich das Recht vor, auch am Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Stand: März 2012
Köln, im November 2013